Hausbau

Architekt muss Bautagebuch führen!

cc by geograph/ B Hilton

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Bauherren sollten darauf achten, dass der beauftragte Architekt ein Bautagebuch führt, denn dieses ist für mögliche Störfalle oder Streitereien mit anderen Baubeteiligten enorm wichtig. Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach, dann hat der Bauherr das Recht das Honorar entsprechend zu kürzen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, auf das die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Bauherr einen Architekten mit der Betreuung von mehreren Bauprojekten beauftragt. Doch der Architekt führte dabei kein Bautagebuch, so dass der Bauherr einen Teil des bereits gezahlten Honorars zurückverlangte. Der Fall landete vor Gericht.

Am Ende entschieden die Richter zu Gunsten des Bauherren. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sei klar festgelegt, dass zu den Leistungen auch ein Bautagebuch gehöre. Fehle dies, sei dies ein eindeutiger Mangel bei der Arbeit des Architekten. Somit kann der Bauherr das Honorar kürzen.

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