Mieten & Vermieten

Einbruchschutz: Maßnahmen mit dem Vermieter klären

cc by flickr/ ABUS Security Tech Germany

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Ein ausreichender Einbruchschutz für die eigene Wohnung ist den meisten Menschen sehr wichtig. Der Deutsche Mieterbund in Berlin weist aktuell darauf hin, dass Mieter generell keinen Anspruch auf entsprechende Maßnahmen haben, die sie für die eigene Sicherheit vom Vermieter verlangen können.

Grundsätzlich müssen alle Baumaßnahmen mit dem Vermieter abgesprochen werden und dazu zählen eben auch Dinge wie der Einbau eines Sicherheitsschlosses oder eines Türspions. Mieter sollten dabei zudem bedenken, dass es sich dabei um Wohnwertverbesserungen handelt. Übernimmt der Vermieter also die Kosten für den Einbau, könnte dieser sogar die Miete erhöhen!

Auf der anderen Seite, kann der Vermieter verlangen, dass bauliche Veränderungen beim Auszug rückgebaut werden, was den Mieter zusätzliches Geld kostet. Die Experten raten Mietern daher, nicht nur zu genauen Absprachen mit dem Vermieter, sondern auch zu einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass bestimmte Baumaßnahmen wie eben ein zusätzlicher Einbruchschutz beim Auszug erhalten bleiben. Auch eine Entschädigung für den Verbleib der Sicherheitsmaßnahmen vom Vermieter wäre eine Möglichkeit.

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