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Heizungsanlage: Jährliche Wartung

cc by Flickr/ Da Beez

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Wer eine eigene Heizungsanlage betreibt muss diese laut Energieeinsparverordnung auch warten lassen. Zu dieser Pflicht gehört auch die Reinigung des Heizkessels. Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern rät Betreibern dazu, die Anlage einmal jährlich warten zu lassen, denn dies senke den Verbrauch spürbar.

Laut der Neuen Verbraucherzentrale bedeutet bereits eine Schicht von einem Millimeter, die sich im Heizkessel ablagert, einen um gut fünf Prozent höheren Brennstoffverbrauch. Daher spare das jährliche Warten der Anlage nicht nur Geld, sondern sei auch gut für die Umwelt.

Zudem weist man darauf hin, dass viele Betriebe auch Wartungsverträge anbieten. Dabei handle es sich normalerweise um eine unkomplizierte Regelung. Jedoch sollten Verbraucher bereits im Vorfeld die Leistungen und Preise verschiedener Wartungsunternehmen vergleichen.

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