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Modernisierung: Andere Mieter müssen Verlegen von Leitungen dulden

cc by wikimedia/ Richard Huber

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Wird in einem Mietshaus eine Wohnung modernisiert, so betrifft dies oft auch andere Mietparteien. Der Lärm und der Dreck im Hausflur sind nur zwei von etlichen Möglichkeiten. Es kann sogar passieren, dass neue Leitungen in die Wohnung verlegt werden, die dann durch die andere Wohnungen gezogen werden müssen. Dies müssen die betroffenen Mieter jedoch laut einem Urteil des Landgerichts Berlin dulden, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass eine Wohnung im dritten Stockwerk an die Zentralheizung angeschlossen werden sollte. Dafür mussten Rohre durch die Wohnungen darunter gezogen werden. Die Mieter im zweiten Stock weigerten sich jedoch dies zu akzeptieren. Es sei nicht klar gemacht worden, wann die Durchbrüche wieder verschlossen würden. Zudem wollten sie selbst nicht auch irgendwann angeschlossen werden.

Die Richter sahen dies jedoch anders. Modernisierungsarbeiten dieser Art müssten andere Mieter hinnehmen. In diesem Fall seien zudem die Maßnahmen ordnungsgemäß angekündigt worden. Es sei darüberhinaus selbstverständlich, dass die Löcher nach den Arbeiten auch wieder verschlossen werden würden.

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